Bocklemünd-Mengenich


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Rad- und Fusswege nicht verlassen

Es wird empfohlen die kleine Waldknigge zu beachten. Streng verboten sind Feueranzünden, unerlaubtes Grillen, Rauchen im Wald. Jungtiere und Pflanzenkulturen können durch Lärmen und Querfeldeinlaufen empfindlich gestört werden.

Also: Rad- und Fusswege nicht verlassen!

Wo es keine Abfallkörbe gibt oder sie überfüllt sind, sollten Abfälle wieder mitgenommen werden.

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Der Zweckverband

Der Zweckverband besitz einen Rahmenplan, der durch regelmässige Versammlungen geändert, aktualisiert wird. Die vertiefenden Prüfungen der rechtlichen Sachverhalte der bestehenden Erlaubnisse und Auflagen für einzelne Auskiesungsbereiche zeigt, dass sie in vielen Fällen nicht mehr heutigen Ansprüchen genügen. Darüber hinaus sind erhebliche Defizite hinsichtlich der Durchsetzung der Auflagen sowie der Kontrolle durch die öffentliche Hand festzustellen.

Ebenfalls soll eine stärkere Einbindung des Aspektes “Natur-und Landschaftsschutz” erfolgen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat deutlich werden lassen, dass Belange der Umweltvorsorge von zunehmender Bedeutung sind. Dies gilt gerade auch für ein Erhohlungsgebiet, dessen Tragfähigkeit und Attraktivität von der landschaftlichen Gegebenheiten herrühren.

Das Gesamtkonzept ist mit seinen wesentlichen Ausagen vom Ministerium für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als förderwürdig anerkannt. Auch aus diesem Grunde sollen die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung nicht geändert werden.

Das Zweckverbandsgebiet ist ein wichtiger Ausgleichsraum für die Stadt Pulheim und für das westliche Stadtgebiet von Köln. Dies zeigt sich auch in der Ausweisung des Bereiches als Freizeit- und Erholungsschwerpunkt im Landesentwicklungplan III. Es ist deshalb eine Erschliessung des Gebietes vor allem für Fussgänger und Radfahrer.

Alle Angaben sind aus den Protokoll von der Zweckverbandversammlung 21. Mai 1990