Bocklemünd-Mengenich
Rad- und Fusswege nicht verlassen
Es wird empfohlen die kleine Waldknigge zu beachten. Streng verboten sind Feueranzünden, unerlaubtes Grillen, Rauchen im Wald. Jungtiere und Pflanzenkulturen können durch Lärmen und Querfeldeinlaufen empfindlich gestört werden.
Also: Rad- und Fusswege nicht verlassen!
Wo es keine Abfallkörbe gibt oder sie überfüllt sind, sollten Abfälle wieder mitgenommen werden.
In den Herzogtümern Schleswig und Holstein wurde durch die königliche Regierung in Kopenhagen der Obstbau mehrfach angeregt. Dabei kam den Landschulen eine besondere Bedeutung zu. Einmal sollte der Schulleiter für das Dorf eine Musteranlage schaffen und zum anderen die Kinder unterweisen. Der Lehrplan der Allgemeinen Schulordnung für die Landschulen der Herzogtümer Schleswig und Holstein vom 24. August 1814 fordert im § 66, Ziffer 9 "praktische Anleitung zur Obstbaumzucht und zum Gartenbau". "Sowie es Unser Allerh. Wille
ist, daß die in den §§ 66 und 67 der Allg. Sch. 0.
für die Landschulen angeordnete praktische Anleitung zur Obstbaumzucht
durch den in solcher an den Seminarien ertheilten Unterricht möglichst
gefördert werde, so wollen Wir auch, daß der Schlesw. Holst.
Regierung der Auftrag ertheilt werde, dahin zu wirken, daß in denjenigen
Schulcommunen, wo die Lehrer zu dieser Anleitung befähigt sind, Obstbaumpflanzschulen
angelegt werden, sofern das dazu erforderliche Areal entweder von dem Dienstlande
der Schullehrer, ohne dem Interesse desselben zu nahe zu treten, wird abgenommen
werden können, oder aber die Communen zur Auslegung des für eine
Obstbaumpflanzschule nöthigen Areals bereit gefunden werden sollten."
nach: "Erhaltet den Lebensraum Obstwiese 1" , Schriftenreihe der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald 22/1987 |