Streuobstwiese
 
Die Obstwiese im Lehrplan Schleswig-Holsteins von 1814

In den Herzogtümern Schleswig und Holstein wurde durch die königliche Regierung in Kopenhagen der Obstbau mehrfach angeregt. Dabei kam den Landschulen eine besondere Bedeutung zu.  Einmal sollte der Schulleiter für das Dorf eine Musteranlage schaffen und zum anderen die Kinder unterweisen. 

Der Lehrplan der Allgemeinen Schulordnung für die Landschulen der Herzogtümer Schleswig und Holstein vom 24.  August 1814 fordert im § 66, Ziffer 9 "praktische Anleitung zur Obstbaumzucht und zum Gartenbau". 

"Sowie es Unser Allerh.  Wille ist, daß die in den  §§ 66 und 67 der Allg. Sch. 0. für die Landschulen angeordnete praktische Anleitung zur Obstbaumzucht durch den in solcher an den Seminarien ertheilten Unterricht möglichst gefördert werde, so wollen Wir auch, daß der Schlesw. Holst. Regierung der Auftrag ertheilt werde, dahin zu wirken, daß in denjenigen Schulcommunen, wo die Lehrer zu dieser Anleitung befähigt sind, Obstbaumpflanzschulen angelegt werden, sofern das dazu erforderliche Areal entweder von dem Dienstlande der Schullehrer, ohne dem Interesse desselben zu nahe zu treten, wird abgenommen werden können, oder aber die Communen zur Auslegung des für eine Obstbaumpflanzschule nöthigen Areals bereit gefunden werden sollten." 



nach: "Erhaltet den Lebensraum Obstwiese 1" , 
            Schriftenreihe der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald 22/1987 
 
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